Dienstag, 25. März 2014

„Altenburger Begegnung 50 Plus“: Bericht über "Patientenverfügung"



Zwei wichtige Themen (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), die man gerne verdrängt, wurden bei unserem letzten Mittwochstreffen vorgestellt und 55 Bürgerinnen und Bürger haben sich hierzu im evangelischen Gemeindesaal getroffen.

Nach Kaffee und den wie immer wunderbaren, selbstgemachten  Kuchen begrüßte Sylvia Klein von der „Altenburger Begegnung 50 Plus“ die Anwesenden und Rechtsanwalt Helmut Eckert, der anschließend die beiden Themen ausführlich und für alle verständlich vorstellte. Anhand von Beispielen erklärte er, dass, sofern man seinen Willen für eine geregelte  Krankenversorgung planen möchte, dies rechtzeitig durch eine Patientenverfügung festgelegt werden sollte. Je genauer hier die eigenen Wünsche festgehalten werden, umso besser kann der behandelnde Arzt, sofern ein solcher Notfall eintreten sollte, die Wünsche des Patienten entsprechend berücksichtigen.
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung sollte man sich z.B. mit folgenden Fragen beschäftigen:

-  Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren­ oder Pflegeheim?
-  Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
-  Wie werde ich ärztlich versorgt?
-  Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
-  Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Auch bei einer Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich, in der Vollmacht genau zu bezeichnen, wozu der Bevollmächtigte im Einzelnen ermächtigt werden soll. Es ist Grundsätzlich möglich, die Vollmacht auch nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken.

Bei der Erstellung einer Vorsorgvollmacht sollte man sich z.B. mit diesen Fragen beschäftigen:

-  Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
-  Wer handelt und entscheidet für mich?
-  Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
-  Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
-  Wer kümmert sich um meine Behörden­ und Versicherungsangelegenheiten?
-  Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?

Wie Rechtsanwalt Eckert ausführte, ist es besser, Einzelpersonen - nicht mehrere Kinder gemeinsam - als Betreuer bzw. Bevollmächtigten einzusetzen, laut seinen Erfahrungen gibt es bei mehreren Betreuern gleichzeitig oft Unstimmigkeiten, sodass letztendlich doch ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden muss.
Anschließend beantwortete der Experte noch viele Fragen der interessierten Zuhörer und gab fachkundige Auskunft und Anregungen zur Erstellung einer nach eigenem Willen erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Trotz Allem gibt es keine „hundertprozentige“ vertragliche Festlegung, und für die Einsetzung eines Betreuers ist volles Vertrauen in diese Person Voraussetzung.
Sylvia Klein dankte Helmut Eckert für seine ausführlichen und hilfreichen Beispiele zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und übergab ihm ein kleines Geschenk als Dank für seinen ehrenamtlichen Einsatz bei der „Altenburger Begegnung 50 Plus“.
Viele Gedanken zu den wichtigen Themen wurden anschließend noch an den Tischen ausgetauscht. Es war für alle ein interessanter, informationsreicher Nachmittag.

Informationen zum Betreuungsrecht, zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Formulare und Vorlagen) finden Sie im Internet unter diesem Link http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html 

Wichtiger Hinweis:

Bei den „Mittwochstreffen“ und Veranstaltungen der „Altenburger Begegnung 50 Plus“ sind auch Bürgerinnen und Bürger aus Altenburg und Umgebung, die unter 50 Jahre alt sind, sowie Eltern mit ihren Kindern, herzlich willkommen.

Die nächsten Termine der „Altenburger Begegnung 50 Plus“

Jeden Dienstag ab 14.30 Uhr Spaziergang ca. 1-1,5 Stunden, Treffpunkt Rathaus Altenburg. Bei schlechtem Wetter fällt der Termin aus.

16. April nächstes „Mittwochstreffen“

Wir wünschen Ihnen alles Gute, und bleiben Sie gesund.

Ihr Team „Altenburger Begegnung 50 Plus“


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